Titelbild zum Artikel Google Ads für Versicherungsmakler
Von
Oskar Bösener
·
Zuletzt aktualisiert am
19.10.2026

Google Ads für Versicherungsmakler: Was Google verlangt, was das Vermittlerrecht sagt und wann es sich rechnet

Google Ads lohnt sich für Versicherungsmakler vor allem in Sparten, in denen Menschen gezielt nach Beratung suchen, etwa Gewerbeversicherung, Berufsunfähigkeit oder private Krankenversicherung. Wer in Deutschland Finanzdienstleistungen bewirbt, muss sich bei Google zusätzlich als Finanzdienstleister überprüfen lassen, und die Angaben müssen zum Register passen. Dazu kommen das Vermittlerrecht aus Gewerbeordnung, Versicherungsvermittlungsverordnung und VVG sowie das Wettbewerbsrecht, etwa bei der Frage, ob du dich in der Anzeige Makler nennen darfst und wann der Kunde die Erstinformation bekommt.

Stand: Oktober 2026. Google kann Richtlinien und Funktionen jederzeit ändern. Prüf die verlinkten Hilfeseiten deshalb vor dem Start.

Für welche Makler lohnt sich Google Ads?

Suchanzeigen erscheinen nur bei aktiver Suche. Das passt zu Sparten, in denen Kunden einen Berater wollen und nicht nur einen Preis. Das ist unsere Einschätzung, keine Statistik:

Ob in deiner Sparte und Region genug Menschen suchen, zeigt dir der Keyword-Planer mit geschätzten Suchanfragen pro Monat und einer Prognose für dein Budget. Die Prognosen beruhen laut Google auf den letzten sieben bis zehn Tagen.

Was verlangt Google von Versicherungsmaklern in Deutschland?

Zwei Prüfungen kommen auf dich zu: die Überprüfung für Finanzdienstleistungen und die allgemeine Überprüfung des Werbetreibenden. Dazu gelten die Regeln der Richtlinie Finanzprodukte und -dienstleistungen.

Muss ich mich als Finanzdienstleister überprüfen lassen?

Für Deutschland sehr wahrscheinlich ja. Laut der Hilfeseite Überprüfung für Finanzdienstleistungen müssen sich Werbetreibende von Google überprüfen lassen, wenn sie in Deutschland Anzeigen für Finanzdienstleistungen schalten. Bei den zugelassenen Werbetreibenden nennt Google Versicherungen ausdrücklich als Beispiel. Du weist dabei nach, dass du von der zuständigen deutschen Regulierungsbehörde zugelassen oder von den Anforderungen ausgenommen bist.

So läuft es laut Google ab:

  1. Im allgemeinen Teil der Seite nennt Google als Angaben, welche Arten von Finanzdienstleistungen du anbietest, welche Lizenzen du dafür hast und wie deine Registernummer lautet.
  2. Die meisten Werbetreibenden lassen sich dafür von Googles Partner G2RS prüfen und reichen den Bestätigungscode danach bei Google ein.
  3. Den Antrag stellt ein bevollmächtigter Vertreter. Das ist laut Google ein Administrator des Google-Ads-Kontos oder des Zahlungsprofils.
  4. Deine Angaben müssen genau mit denen im entsprechenden deutschen Register übereinstimmen.

In der Liste der zuständigen Regulierungsbehörden nennt Google für Deutschland unter anderem die BaFin und die DIHK, mit Datum des Inkrafttretens 24. Januar 2023. Das Vermittlerregister führen nach § 11a Abs. 1 GewO die IHKs. Die DIHK ist laut Impressum des Vermittlerregisters dabei die gemeinsame Registerstelle nach § 11a Abs. 1 GewO. Für Makler mit Erlaubnis nach § 34d GewO ist das Vermittlerregister also der naheliegende Nachweis. Halte Name, Anschrift und Registernummer im Register, im Impressum und im Google-Zahlungsprofil deshalb gleich.

Offen ist, in welche Kategorie ein Versicherungsmakler im Antrag gehört. Google unterscheidet zugelassene Werbetreibende und freigegebene Dritte. In der allgemeinen Übersicht nennt Google bei den freigegebenen Dritten „Makler“ als Beispiel, im Deutschland-Teil Reseller, Affiliates und Marketingagenturen für die Lead-Generierung. Gemeint ist, wer im Auftrag eines zugelassenen Werbetreibenden wirbt, ohne selbst zugelassen zu sein. Ein Makler mit eigener Erlaubnis nach § 34d GewO passt eher zu den zugelassenen Werbetreibenden. Kläre die Einordnung im Zweifel mit G2RS oder dem Google-Support, bevor du den Antrag abschickst.

Was muss nach Googles Finanzrichtlinie auf die Landingpage?

Die Richtlinie Finanzprodukte und -dienstleistungen verlangt unter anderem die physische Adresse des Unternehmens, anfallende Gebühren und Links zu Akkreditierungen oder Empfehlungen von Dritten, wenn du eine solche Verbindung behauptest oder andeutest. Die Angaben müssen direkt sichtbar sein, also nicht nur als Mouseover oder hinter einem weiteren Link. Außerdem musst du dich laut Google selbst informieren, welche Vorschriften an deinen Zielstandorten gelten. Eine Freigabe durch Google ist also keine Rechtsprüfung. Versicherungen nennt diese Richtlinie nicht ausdrücklich, sie spricht allgemein von der Verwaltung oder Anlage von Geld. Plan die Angaben trotzdem ein, denn bei der Überprüfung für Finanzdienstleistungen führt Google Versicherungen auf.

Was verlangt Google bei der Überprüfung des Werbetreibenden?

Laut Google müssen letztendlich alle Werbetreibenden die Überprüfung durchlaufen. Danach erscheinen einige deiner Angaben in der Offenlegung der Anzeigen und im Ads Transparency Center.

Bei Organisationen akzeptiert Google laut der Dokumentenliste zum Beispiel einen Handelsregisterauszug, einen Gewerbeschein oder eine Bestätigung der Umsatzsteuerregistrierung. Dazu kann ein amtlicher Lichtbildausweis eines bevollmächtigten Vertreters kommen. Die Angaben müssen genau zum Zahlungsprofil passen.

Reichst du die Dokumente nicht innerhalb der 30-tägigen Frist ein oder bestehst die Prüfung nicht, wird das Konto laut Google pausiert. Dann laufen keine Anzeigen mehr, Konto und Berichte bleiben erreichbar. Die meisten Einsprüche bearbeitet Google in 5 bis 7 Arbeitstagen.

Darf ich Besucher meiner Website erneut ansprechen?

Für Versicherungen haben wir keine Einschränkung gefunden. Die Übersicht Eingeschränktes Targeting in personalisierten Anzeigen nennt sie nicht bei den sensiblen Kategorien, wohl aber Verbraucherfinanzierung. Für solche Anzeigen sind selbst kuratierte Zielgruppen wie Kundenabgleich und Segmente mit selbst erhobenen Daten nicht erlaubt. Vermittelst du auch Kredite oder Baufinanzierungen, plane diese Kampagnen deshalb ohne eigene Zielgruppen.

Was sagt das Vermittlerrecht zu Anzeigen und Landingpage?

Hier geht es um die Rechtslage laut Gesetzestext. Das ist keine Rechtsberatung. Ob eine konkrete Anzeige zulässig ist, klärst du mit deiner IHK oder einer Anwältin für Versicherungsrecht.

Darf ich mich in der Anzeige Makler nennen?

Das solltest du nur, wenn deine Erlaubnis dich als Makler ausweist. Nach § 34d Abs. 1 GewO braucht eine Erlaubnis der IHK, wer gewerbsmäßig Versicherungen vermitteln will. Ausnahmen und Befreiungen regeln die Absätze 6 bis 8. Die Erlaubnis legt fest, ob du als Versicherungsvertreter oder als Versicherungsmakler tätig bist. Vertreter ist, wer von einem Versicherer oder einem anderen Vertreter damit betraut ist. Makler ist, wer ohne einen solchen Auftrag für den Kunden vermittelt.

Wichtig für Anzeigen: Als Makler gilt nach § 34d Abs. 1 GewO und § 59 Abs. 3 VVG auch, wer gegenüber dem Kunden den Anschein erweckt, Makler zu sein. Bist du Vertreter, schreib deshalb nicht „Makler“ oder „Maklerbüro“ in Anzeige, Assets oder Seitentitel. Nach § 34d Abs. 10 GewO musst du dich außerdem unverzüglich nach Aufnahme der Tätigkeit ins Vermittlerregister eintragen lassen.

Darf ich mit „unabhängig“ oder „Testsieger“ werben?

Nur, wenn es stimmt. Nach § 5 Abs. 1 UWG handelt unlauter, wer eine irreführende geschäftliche Handlung vornimmt, die Kunden zu einer Entscheidung bringen kann, die sie sonst nicht getroffen hätten. Irreführend ist sie nach Abs. 2 unter anderem, wenn sie unwahre oder zur Täuschung geeignete Angaben enthält. Das Gesetz nennt dabei ausdrücklich Ergebnisse von Tests der Waren oder Dienstleistungen (Nr. 1) sowie Befähigung, Status, Zulassung und Auszeichnungen des Unternehmers (Nr. 3).

Zur Unabhängigkeit gibt es eine eigene Regel. Nach § 60 Abs. 1 VVG muss ein Makler seinem Rat eine hinreichende Zahl von Versicherern und Verträgen zugrunde legen. Arbeitest du nur mit einer eingeschränkten Auswahl, musst du den Kunden im Einzelfall vor seiner Vertragserklärung ausdrücklich darauf hinweisen. Werbung mit „unabhängigem Marktvergleich“ passt dazu nur, wenn du wirklich breit vergleichst. Das ist unsere Einschätzung, keine Rechtsprüfung.

Wann brauche ich die Erstinformation?

Nach § 15 VersVermV musst du dem Kunden beim ersten Geschäftskontakt unter anderem deinen Namen und deine Anschrift mitteilen, deinen Status als Makler, Vertreter oder Berater, deine Eintragung im Vermittlerregister und wie sie sich überprüfen lässt. Dazu kommt, ob du eine Beratung anbietest und welche Art von Vergütung du erhältst.

Für Google Ads ist § 16 VersVermV wichtig. Grundsätzlich erfolgt die Mitteilung auf Papier. Ein anderer dauerhafter Datenträger ist erlaubt, wenn das angemessen ist und der Kunde zwischen Papier und Datenträger wählen konnte und sich für den Datenträger entschieden hat. Eine Website ist nur unter weiteren Voraussetzungen erlaubt, etwa mit Zustimmung des Kunden. Bei telefonischem Kontakt ist die Information unmittelbar nach dem ersten Geschäftskontakt zu erteilen. Ruft jemand über deine Anzeige an, muss die Erstinformation also unmittelbar nach diesem ersten Gespräch folgen. Leg dafür einen festen Ablauf fest, zum Beispiel per Post oder, wenn der Kunde diesen Weg gewählt hat, per E-Mail mit der Erstinformation als PDF.

Was gehört ins Impressum der Landingpage?

Nach § 5 Abs. 1 DDG unter anderem Name und Anschrift, Angaben zur zuständigen Aufsichtsbehörde, wenn deine Tätigkeit eine behördliche Zulassung braucht, und das Handelsregister oder ein ähnliches Register, in das du eingetragen bist, mit Registernummer. Die Angaben müssen leicht erkennbar und unmittelbar erreichbar sein. Was das für deine Erlaubnis konkret heißt, sagt dir deine IHK.

Welche Suchanfragen lohnen sich für Versicherungsmakler?

Entscheidend ist die Absicht hinter der Suche. Plane je Sparte eine eigene Kampagne oder Anzeigengruppe mit eigener Landingpage. Die Beispiele zeigen nur die Richtung, Zahlen für deine Region liefert der Keyword-Planer:

Schließ unpassende Suchen aus, etwa nach Kündigungsvorlagen, Jobs als Versicherungsmakler oder Hotlines einzelner Versicherer. Die Überprüfung für Finanzdienstleistungen hängt nicht nur am Anzeigentext. Laut Google gilt sie auch, wenn du Nutzer ansprechen willst, die nach Finanzdienstleistungen suchen.

Wie misst du Anrufe und Terminanfragen?

Viele Kunden rufen an, statt ein Formular auszufüllen. Google Ads kann laut Google-Hilfe Anrufe über Anzeigen, Anrufe über Websitebesuche und Anrufe über Uploads als Conversion zählen. Gezählt wird ein Anruf zum Beispiel, wenn er länger dauert als die von dir festgelegte Mindestdauer. Google-Weiterleitungsnummern für die Anrufberichte gibt es laut Google auch in Deutschland.

Bei Terminanfragen zählst du das Absenden des Formulars oder die Bestätigungsseite der Terminbuchung. Ob aus der Anfrage ein Abschluss wird, siehst du erst Wochen später. Diesen Schritt kannst du per Offline-Conversion-Import nachtragen, über die Klick-ID (GCLID) und, mit erweiterten Conversions für Leads, über gehashte Nutzerdaten wie die E-Mail-Adresse. Dann sieht Google, welche Suchbegriffe zu Verträgen führen und nicht nur zu Anfragen.

Für Cookies und vergleichbare Speicherung brauchst du nach § 25 TDDDG grundsätzlich eine Einwilligung, außer die Speicherung ist unbedingt erforderlich, damit du einen vom Nutzer ausdrücklich gewünschten digitalen Dienst bereitstellen kannst. Mit dem Einwilligungsmodus übernehmen deine Google-Tags die Entscheidung aus dem Cookie-Banner. Welche Variante passt, klärst du mit deinem Datenschutzbeauftragten.

Rechenbeispiel: Ab wann trägt sich Google Ads für einen Makler?

Alle Werte sind Annahmen. Sie stammen nicht aus einem Kundenkonto. Deine echten Klickpreise zeigt dir der Keyword-Planer, deine echte Courtage deine eigene Abrechnung.

Rechnung: 2.000 Euro geteilt durch 5 Euro ergibt 400 Klicks. 5 Prozent davon sind 20 Anfragen. Eine Anfrage kostet damit 100 Euro.

Damit sich das Budget trägt, brauchst du 2.000 geteilt durch 1.000 Euro, also 2 Abschlüsse im Monat. Aus 20 Anfragen muss also jede zehnte zum Vertrag werden.

Bei Gewerbekunden können die Werte ganz anders aussehen. Zweite Annahme: Der Klick kostet 10 Euro, die Anfragequote liegt bei 4 Prozent und ein Abschluss bringt 2.500 Euro Deckungsbeitrag im ersten Jahr. Dann ergeben 2.000 Euro 200 Klicks und 8 Anfragen, eine Anfrage kostet 250 Euro. Ein Abschluss im Monat deckt das Budget bereits, also jede achte Anfrage.

Rechne mit dem Betrag, der dir nach möglichen Stornos realistisch bleibt, nicht mit der höchsten Courtage. Folgejahre sind nicht eingerechnet, die Kosten für Einrichtung und Betreuung auch nicht. Wie viele Anfragen wirklich zu Verträgen werden, zeigt erst die Messung über einige Wochen.

Das bedeutet für dich: Starte mit der Sparte, in der du am stärksten bist. Bring Register, Impressum und Zahlungsprofil auf denselben Stand, bevor du die Überprüfungen bei Google startest. Miss vom ersten Tag an jede Anfrage, später auch die Abschlüsse.

Häufige Fragen

Dürfen Versicherungsmakler Google Ads schalten?
Ja. Für Deutschland verlangt Google aber eine Überprüfung für Finanzdienstleistungen und die allgemeine Überprüfung des Werbetreibenden. Rechtlich gelten unter anderem § 34d GewO, die VersVermV, das VVG und das UWG.

Welche Registernummer brauche ich für die Google-Überprüfung?
Google fragt nach deiner Registernummer und verlangt Angaben, die genau mit dem entsprechenden deutschen Register übereinstimmen. Welche Nummer Google bei Maklern erwartet, sagt die Seite nicht ausdrücklich. Google nennt aber die DIHK bei den zuständigen Stellen, und sie ist die gemeinsame Registerstelle des Vermittlerregisters. Für Makler mit Erlaubnis nach § 34d GewO ist das also die naheliegende Nummer.

Darf ich als Versicherungsvertreter mit „Makler“ werben?
Davon raten wir ab. Wer gegenüber Kunden den Anschein erweckt, Makler zu sein, gilt nach § 34d Abs. 1 GewO und § 59 Abs. 3 VVG als Makler. Außerdem nennt § 5 UWG unwahre oder zur Täuschung geeignete Angaben zu Status und Zulassung als Irreführung. Deine Anzeige sollte deshalb zu deinem Status im Vermittlerregister passen.

Warum wurde mein Google-Ads-Konto pausiert?
Ein möglicher Grund ist die Überprüfung des Werbetreibenden. Wer die Dokumente nicht innerhalb der 30-tägigen Frist einreicht oder die Prüfung nicht besteht, wird pausiert. Die Frist teilt Google im Konto oder per E-Mail mit.

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Der nächste Schritt

Ob sich Google Ads für dein Maklerbüro rechnet, hängt vor allem von deiner Sparte, deinem Deckungsbeitrag pro Abschluss und der Suchnachfrage in deiner Region ab.

Das erste Gespräch mit uns ist kostenlos. Wir schauen gemeinsam auf deine Situation und sagen dir offen, ob Google Ads für dich passt und was realistisch ist.

Passt es, starten wir mit dem Setup: Angebot, Anzeigen, Konto, Tracking und Landingpage. Danach kannst du selbst weiterschalten, eine andere Agentur beauftragen oder die laufende Betreuung bei uns buchen.

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Quellen

Alle Seiten abgerufen am 19.10.2026.

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