Titelbild zum Artikel Google Ads für Vermögensberater
Von
Oskar Bösener
·
Zuletzt aktualisiert am
28.10.2026

Google Ads für Vermögensberater und Finanzberater: Was Google verlangt, was das Aufsichtsrecht sagt und wann es sich rechnet

Google Ads lohnt sich für Vermögens- und Finanzberater, wenn deine Anzeige Menschen vor einer konkreten Geldentscheidung erreicht, etwa nach einem Firmenverkauf, einer Abfindung oder einem Erbe. Wer in Deutschland Finanzdienstleistungen bewirbt, muss sich bei Google zusätzlich als Finanzdienstleister überprüfen lassen, und die Angaben müssen genau zum Register passen. Deine Werbung muss je nach Erlaubnis nach Finanzanlagenvermittlungsverordnung oder Wertpapierhandelsgesetz redlich, eindeutig und nicht irreführend sein. Weil ein Mandant oft viele Jahre bleibt, kann sich das schon mit wenigen neuen Mandaten rechnen.

Stand: Oktober 2026. Google ändert Menüs, Begriffe und Richtlinien in Google Ads regelmäßig. Prüf die verlinkten Hilfeseiten vor dem Start. Dieser Artikel ist keine Rechtsberatung.

Ein Unternehmer hat seine GmbH-Anteile verkauft, eine Erbin steht plötzlich vor einem großen Vermögen. Beide öffnen Google, um jemanden zu finden, dem sie vertrauen können. Genau in diesem Moment macht dich Google Ads sichtbar.

Für welche Vermögens- und Finanzberater lohnt sich Google Ads?

Den Satz hören wir von Beratern ständig: „Unsere besten Mandanten kommen über Empfehlungen, aber das lässt sich nicht planen.“ Google Ads kannst du dagegen aktiv hochfahren. Das passt nicht für jeden. Unsere Einschätzung, keine Statistik:

Ob in deiner Region genug Menschen suchen, zeigt dir der Keyword-Planer.

Was verlangt Google von Vermögens- und Finanzberatern?

Zwei Prüfungen kommen auf dich zu: die Überprüfung für Finanzdienstleistungen und die allgemeine Überprüfung des Werbetreibenden. Dazu gilt die Richtlinie Finanzprodukte und -dienstleistungen. Gemeint ist laut Google die Verwaltung oder Anlage von Geld, ausdrücklich einschließlich persönlicher Beratung.

Muss ich mich als Finanzdienstleister überprüfen lassen?

Ja, wenn du in Deutschland Finanzdienstleistungen bewirbst. Laut der Hilfeseite Überprüfung für Finanzdienstleistungen gilt das auch, wenn du deine Anzeigen auf Nutzer ausrichtest, die nach Finanzdienstleistungen suchen. So läuft es laut Google ab:

  1. Googles Partner G2RS prüft, ob du von der zuständigen deutschen Regulierungsbehörde zugelassen oder ausgenommen bist.
  2. Du nennst unter anderem deine Finanzdienstleistungen, deine Lizenzen und deine Registernummer. Die Angaben müssen genau zum deutschen Register passen.
  3. Mit dem Code von G2RS beantragt ein bevollmächtigter Vertreter die Überprüfung bei Google, also ein Administrator des Kontos oder Zahlungsprofils, auch eine Agentur.
  4. Dein Konto bekommt ein Zertifikat. Ändert sich etwa das Zahlungsprofil, kann Google neu prüfen.

Als zuständige Stellen für Deutschland nennt Google in der Liste der Regulierungsbehörden unter anderem die BaFin und die DIHK. Welches Register für dich gilt, hängt an deiner Erlaubnis. Halte Name, Anschrift und Registernummer im Register, im Impressum und im Zahlungsprofil gleich. Bei falschen Angaben hebt Google die Überprüfung laut Hilfe sofort auf und sperrt eventuell das Konto.

Was muss nach Googles Finanzrichtlinie auf die Landingpage?

Die Richtlinie verlangt die physische Adresse deines Unternehmens, anfallende Gebühren und Links zu Akkreditierungen oder Empfehlungen von Dritten, wenn du eine solche Verbindung behauptest oder andeutest. Die Angaben müssen direkt gut sichtbar sein, also nicht als Mouseover oder hinter einem weiteren Link oder Tab. Nenn also dein Honorar oder wie es sich berechnet direkt auf der Seite.

Für Differenzkontrakte, Forex und Kryptowährungen gelten laut Google eigene Regeln, teils mit Zertifizierung. Nenn solche Produkte nicht nebenbei in Anzeigen.

Die allgemeine Überprüfung des Werbetreibenden müssen laut Google letztendlich alle durchlaufen. Wer die Dokumente nicht innerhalb der 30-tägigen Frist einreicht, wird pausiert.

Kann ich gezielt vermögende Menschen ansprechen?

Nur indirekt. Das Merkmal Haushaltseinkommen gibt es laut Google-Hilfe zum demografischen Targeting nur in ausgewählten Ländern, Deutschland gehört nicht dazu. Was geht: Über das geografische Targeting kannst du je nach Land auf Regionen, Städte oder Postleitzahlen oder auf einen Umkreis ab 1 km um einen Ort ausrichten. Aus unserer Erfahrung wohnen vermögende Privatmandanten geballt, in Hamburg etwa in Blankenese, Nienstedten und im Alstertal, in und um München in Bogenhausen, Grünwald und Starnberg. Zu kleine Gebiete lässt Google aus Datenschutzgründen nicht zu.

Achte dabei auf die Standortoption. Die Option „Präsenz oder Interesse“ erreicht laut Google auch Menschen, die sich nur für deine Zielregion interessieren. Willst du nur Menschen erreichen, die dort sind, nimm „Präsenz“.

Ein Punkt überrascht viele: Die Richtlinie Eingeschränktes Targeting in personalisierten Anzeigen führt unter anderem „Beziehungsprobleme“ und „Informationen zu finanziellen Schwierigkeiten“ als sensible Kategorien. Wer dazu wirbt, darf keine selbst kuratierten Zielgruppen wie Kundenabgleich nutzen. Nach unserer Lesart kann das eine Beratung für Menschen in Trennung treffen.

Du schaltest schon Anzeigen? Dann prüf zuerst, wofür dein Geld gerade ausgegeben wird. Unser kostenloses Audit liest einmal die letzten 90 Tage deines Kontos, ändert nichts und widerruft den Zugriff direkt danach. Du siehst, welche Suchbegriffe Geld kosten, ohne dass passende Mandanten anfragen. Kostenloses Audit starten

Was sagt das Aufsichtsrecht zu deiner Werbung?

Hier geht es um den Gesetzestext. Ob eine konkrete Anzeige zulässig ist, klärst du mit IHK, BaFin oder einer Anwältin für Kapitalmarktrecht.

Welche Erlaubnis steckt hinter deinem Angebot?

„Vermögensberater“ sagt rechtlich wenig. Entscheidend ist deine Erlaubnis. Davon hängen deine Werberegeln und dein Nachweis bei Google ab:

Schreib in Anzeigen nur, was deine Erlaubnis abdeckt. „Vermögensverwaltung“ ohne BaFin-Erlaubnis ist nach unserer Einschätzung ein Risiko, im Recht und bei Google.

Was gilt für Anzeigentexte und Renditeangaben?

Für Finanzanlagenvermittler und Honorar-Finanzanlagenberater sagt § 14 Abs. 1 FinVermV: Alle Informationen einschließlich Werbemitteilungen müssen redlich, eindeutig und nicht irreführend sein. Werbemitteilungen müssen als solche erkennbar sein. Für Wertpapierdienstleistungsunternehmen steht fast dasselbe in § 63 Abs. 6 WpHG.

Nach § 14 Abs. 4 FinVermV darfst du die BaFin nicht so nennen, dass es nach einer Billigung deiner Finanzanlagen klingt. Für Einzelheiten verweist Abs. 5 auf die Artikel 36 und 44 der Delegierten Verordnung (EU) 2017/565. Dazu kommt das Wettbewerbsrecht: Nach § 5 Abs. 2 UWG sind unwahre oder zur Täuschung geeignete Angaben unter anderem über die zu erwartenden Ergebnisse und über Befähigung, Status und Zulassung irreführend.

Für die Anzeige heißt das nach unserer Lesart: „Vermögensberatung für Unternehmer nach dem Exit, Erstgespräch vereinbaren“ ist sachlich. „8 % Rendite garantiert“ oder „von der BaFin geprüfte Strategie“ ist es nicht. Renditen gehören, wenn überhaupt, mit allen Pflichtangaben auf die Landingpage.

Darf ich mit „unabhängig“ oder „Honorarberater“ werben?

Mit Vorsicht. Die Bezeichnungen „Unabhängiger Honorar-Anlageberater“ und „Unabhängige Honorar-Anlageberatung“, auch in abweichender Schreibweise, dürfen nach § 94 WpHG zu Werbezwecken nur Unternehmen führen, die im Register nach § 93 WpHG bei der BaFin eingetragen sind. Mit „Honorar-Finanzanlagenberater“ wirbst du mit Erlaubnis nach § 34h GewO. „Unabhängig“ allein geht nach § 5 UWG nur, wenn es stimmt. Unsere Einschätzung, keine Rechtsprüfung.

Was muss der Interessent vor dem Erstgespräch bekommen?

Als Finanzanlagenvermittler oder Honorar-Finanzanlagenberater teilst du dem Anleger nach § 12 FinVermV vor der ersten Anlageberatung in Textform unter anderem Name, Anschrift, Kontaktdaten, Registerstatus und Registernummer mit. Leg dafür einen festen Ablauf fest, etwa eine E-Mail mit der Statusinformation als PDF direkt nach der Anfrage.

Ins Impressum gehören nach § 5 Abs. 1 DDG unter anderem die zuständige Aufsichtsbehörde, wenn deine Tätigkeit eine Zulassung braucht, und das Handelsregister oder ein ähnliches Register mit Registernummer.

Welche Suchanfragen lohnen sich für Vermögensberater?

Entscheidend ist die Absicht hinter der Suche. Plan je Mandantentyp eine eigene Anzeigengruppe mit eigener Landingpage:

Schließ unpassende Suchen mit auszuschließenden Keywords aus, etwa Jobs, Ausbildung zum Finanzberater, „kostenlos“, Online-Broker, Tagesgeld oder Kredit, wenn du solche Anfragen nicht willst. Wer „Vermögensverwaltung ab 500.000 Euro“ in Anzeige und Landingpage klar als Voraussetzung nennt, filtert schon vor dem Klick.

Wie misst du Anfragen und Erstgespräche?

Zähl das Absenden des Formulars oder die Bestätigungsseite der Terminbuchung als Conversion. Google Ads kann laut Google-Hilfe Anrufe über Anzeigen zählen, wenn sie länger dauern als eine von dir festgelegte Mindestdauer. Aus unserer Erfahrung sind 20 Sekunden ein guter Startwert.

Ob aus dem Erstgespräch ein Mandat wird, siehst du erst Wochen später. Diesen Schritt kannst du per Offline-Conversion-Import nachtragen. Mehr dazu in Google Ads meldet viele Conversions, aber kaum echte Anfragen: Woran das liegt. Für Cookies brauchst du nach § 25 TDDDG grundsätzlich eine Einwilligung. Mit dem Einwilligungsmodus passen deine Google-Tags ihr Verhalten an die Entscheidung im Cookie-Banner an.

Was kostet Google Ads für Vermögensberater?

Aus unserer Erfahrung liegen Finanz- und Vermögensberater in diesen Spannen, je nach Spezialisierung, Region und Wettbewerb:

Eine seriöse Vergleichsstudie für Deutschland haben wir nicht gefunden. Zum Vergleich: Die Google Ads Benchmarks 2025 von WordStream nennen für die Sammelkategorie Finance & Insurance einen Klickpreis von 3,46 US-Dollar, eine Conversion-Rate von 2,55 % und Kosten pro Lead von 83,93 US-Dollar. Das sind Mediane aus US-Suchkampagnen von April 2024 bis März 2025. USA, nicht 1:1 übertragbar.

Rechenbeispiel: Ab wann trägt sich Google Ads für eine Vermögensverwaltung?

Alle Werte sind Annahmen innerhalb unserer Erfahrungswerte, nicht aus einem Kundenkonto. Angenommen ist eine kleine Vermögensverwaltung mit BaFin-Erlaubnis, Fokus Unternehmer und Erben ab 500.000 Euro. Das Empfehlungsnetzwerk ist ausgeschöpft, Platz wäre für acht bis zehn Mandate.

Rechnung: 3 Mandate mal 700.000 € ergeben 2,1 Mio. € verwaltetes Vermögen. 1 % davon sind 21.000 € im Jahr, also 7.000 € pro Mandat. Schon im ersten Jahr bringen die drei Mandate mehr als das Doppelte der 9.000 € Werbebudget. Und sie laufen in den Folgejahren weiter.

Zweite Rechnung, Honorarberaterin mit enger Nische: Beratung für Frauen in Trennung und im Erbfall. Kaum Wettbewerb, also niedrige Klickpreise. Angenommen, ein Erstgespräch kostet 100 € statt 250 € wie im breiten Markt. Mit 1.500 € alle 4 Wochen kommt sie dann auf 15 Erstgespräche statt auf 6. Dann ist nicht mehr das Budget der Engpass, sondern ihre Zeit.

Nicht eingerechnet sind Einrichtung, Betreuung und die Zeit für Erstgespräche. Wie sich Werbekosten allgemein zusammensetzen, steht in Was kostet Google Ads? Klickpreise, Mindestbudget und Betreuung ehrlich gerechnet.

Typische Warnsignale

Wie prüfst du das in deinem Konto?

  1. Klick im linken Navigationsbereich auf „Kampagnen“ und im Untermenü „Statistiken und Berichte“ auf „Suchbegriffe“. Prüf, welche Suchen Geld kosten, und schließ Jobs, Kredite und Broker aus.
  2. Lies alle aktiven Anzeigen und Assets. Steht irgendwo eine Rendite, ein „garantiert“ oder eine Bezeichnung, die deine Erlaubnis nicht abdeckt?
  3. Öffne im Menü „Kampagnen“ die Seite „Kampagnen“, dann den Tab „Einstellungen“ und das Drop-down-Menü „Standorte“. Prüf Zielgebiete und Standortoption.
  4. Klick im Menü „Kampagnen“ auf „Zielgruppen, Keywords und Inhalte“ und dann auf „Zielgruppen“. Prüf, welche Segmente wo hinterlegt sind.
  5. Vergleich Name, Anschrift und Registernummer im Register mit Impressum und Google-Zahlungsprofil.

Das bedeutet für dich: Kläre zuerst, welche Erlaubnis hinter deinem Angebot steht, und bring Register, Impressum und Zahlungsprofil auf denselben Stand. Dann startest du mit der Nische, in der du am stärksten bist, und misst vom ersten Tag an jedes Erstgespräch, später auch die Mandate.

Häufige Fragen

Dürfen Finanzberater Google Ads schalten?

Ja. Für Deutschland verlangt Google aber eine Überprüfung für Finanzdienstleistungen und die allgemeine Überprüfung des Werbetreibenden. Rechtlich gelten je nach Erlaubnis unter anderem § 34f oder § 34h GewO mit der FinVermV oder das WpHG, dazu das UWG.

Kann ich meine Anzeigen nur vermögenden Haushalten zeigen?

Nicht direkt. Das Merkmal Haushaltseinkommen bietet Google in Deutschland nicht an. Du steuerst über Suchbegriffe, Postleitzahlen oder Umkreise, Anzeigentext und eine klare Mindestanlage auf der Landingpage.

Darf ich mit „unabhängige Honorar-Anlageberatung“ werben?

Nur, wenn du im BaFin-Register nach § 93 WpHG stehst. § 94 WpHG schützt diese Bezeichnung, auch in abweichender Schreibweise und als Teil eines längeren Begriffs. Mit einer Erlaubnis nach § 34h GewO bist du Honorar-Finanzanlagenberater. Nimm in der Anzeige die Bezeichnung, die zu deiner Erlaubnis passt.

Wie schütze ich mein Image bei digitaler Werbung?

Mit sachlichen Anzeigen und einer Landingpage, die Qualifikation, Erlaubnis, Honorar und den Ablauf des Erstgesprächs zeigt. Frag im Formular nur, was du für das erste Gespräch wirklich brauchst.

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Der nächste Schritt

Wenn du schon Anzeigen schaltest, zeigt dir unser kostenloses Audit, wo dein Budget heute hingeht.

Das erste Gespräch mit uns ist ebenfalls kostenlos. Wir schauen gemeinsam auf deine Situation und sagen dir offen, ob Google Ads für dich passt und was realistisch ist.

Passt es, starten wir mit dem Workshop. Danach kannst du selbst weiterschalten, eine andere Agentur beauftragen oder mit uns in der Beratung oder Betreuung weitermachen.

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Quellen

Alle Seiten abgerufen am 28.10.2026.

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