AGB

FLOW Innovations GmbH
Mittelweg 162
20148 Hamburg
Deutschland

E-Mail: moin@flow-in.com
Umsatzsteuer-ID: DE352038210
Handelsregister-Nr. : HRB 173163
Steuernummer: 45/721/00958


Gesetzliche Vertretung durch den geschäftsführenden Gesellschafter: Herrn Oskar Bösener


Mitwirkungspflichten

Für eine professionelle und erfolgreiche Zusammenarbeit bitten wir um Ihre Mithilfe.

Benennung eines Ansprechpartners  

Für eine schnelle und effiziente Kommunikation benötigen wir einen persönlichen Ansprechpartner. Dieser übernimmt die Gesamt-Projektverantwortung Ihrerseits, steht bei Rückfragen zur Seite und bespricht Projekt-Ergebnisse mit uns gemeinsam.

Zugang zu Konten, Materialien & Informationen

Ob Werbekonto, Text, Bild oder Video - die Qualität und fristgerechte Bereitstellung notwendiger Ressourcen hat großen Einfluss auf das Endergebnis. Für eine zügige Weiterverarbeitung wünschen wir diese in digitaler Form.

Vorbereitung

Wir geben 110% und das Gleiche wünschen wir uns von Ihnen. Jedes unserer Projekte benötigt eine professionelle Vorbereitung. Wir stellen die richtigen Fragen und Sie geben uns die Antworten.

Fristen

Die Einhaltung zeitlicher Fristen für die Bereitstellung notwendiger Ressourcen hat für uns eine hohe Priorität. Nicht Einhaltung kann aufgrund anderer Kunden zu erheblichen Projektverzögerungen führen. Bitte teilen Sie uns absehbare Verzögerungen umgehend mit.

Externe Anbieter

Im Projektverlauf kann es zur Abhängigkeit von externen Hard-und/ oder Software-Produkten kommen. Wir informieren Sie rechtzeitig über die Notwendigkeit einer Anbindung und führen den Kauf nach Absprache ggf. in Ihrem Namen aus.

Korrekturen

Korrekturen sind ein wichtiger Bestandteil der gemeinsamen Produktiteration und umfassen die Integration von Feedbackschleifen, Behebung von Bugs oder die Umsetzung zusätzlicher Aufwände. Dieses Angebot beinhaltet bereits eine Korrekturschleifen innerhalb des Erstellungsprozesses. Korrekturschleifen darüber hinaus sind möglich. Sie werden mit dem entsprechend abgerechnet.

Feedbackschleifen

Feedbackschleifen zu Designänderungswünschen und weiteren Themengebieten tragen einen großen Beitrag zum Produkterfolg bei. Feedback wird umgehend persönlich besprochen, erörtert und entsprechend integriert.

Bug-Fixing

Bugs sind Fehler, die auf technische Fehler in der Programmierung zurückzuführen sind und damit die Funktionalitäten, die sich aus dem Angebot ergeben, nicht gewährleisten. Die Beseitigung von Bugs besitzt höchste Priorität und wird schnellstmöglich und kostenfrei bearbeitet.

Mehraufwand

Ein Mehraufwand ergibt sich aus Feedbackschleifen oder Anforderungen, die zusätzlich zu den im Angebot definierten Leistungen seitens des Kunden gewünscht werden. Jede zusätzliche Leistung wird vorab bewertet und dann in Rechnung gestellt.

Aufwandserfassung

Die Projektmitglieder dokumentieren die entstandenen Aufwände in Form einer Zeiterfassung. Auf Wunsch kann eine aktuelle Zeiterfassung angefordert werden.

Zahlungsmodalität

Bei Website und Shop Erstellung beträgt die erste Teilzahlung 40% und wird zum Zeitpunkt der Beauftragung in Rechnung gestellt. Die Rechnungsstellung der zweiten Teilzahlung in Höhe von 40% erfolgt nach der schriftlichen Abnahme des Designs. Die Schlusszahlung über 20% erfolgt bei Go-Live und Übergabe.

Für Workshops beträgt die Anzahlung 50%. Die Restzahlung von 50% wird bei Bereitstellung der Nachbereitung fällig.

Monatliche Retainer werden bei Lastschriftmandat zu 100% am letzten Tag des Monats fällig, ohne gültiges Lastschriftmandat zu 100% am ersten Tag der Zusammenarbeit.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die FLOW Innovations GmbH ist Ihr Partner für Beratung und digitale Dienstleistungen. Diese Leistungen beinhalten Services wie Recherche & Analyse, Strategie und Konzeption, Design, Entwicklung, Conversion- Optimierung sowie Performance Vermarktung für ihre Vertragspartner. Das Vertragsverhältnis zwischen der FLOW Innovations GmbH („Agentur“) und dem Vertragspartner („Kunde“) bestimmt sich nach der Auftragsbestätigung sowie den folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“). Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung.

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der FLOW Innovations GmbH

1. Erstellung des vertragsgegenständlichen Werks

1.1 Der Kunde beauftragt die Agentur mit der Herstellung des

vertragsgegenständlichen Werks. Die Agentur nimmt den Auftrag an. Inhalt und Umfang des Werks bestimmen sich allein nach der von der Agentur an den Kunden gesandten Auftragsbestätigung. Sämtliche mit Anwendung, Nutzung oder Vermarktung des Werks verbundenen wirtschaftlichen und rechtlichen Risiken trägt der Kunde.

1.2 Die Agentur ist berechtigt, zur Vertragserfüllung Dritte heranzuziehen, bleibt jedoch in jedem Fall alleiniger Ansprechpartner des Kunden und ist gegenüber diesem verantwortlich.


1.3 Der Kunde stellt der Agentur alle zur Erstellung des Werkes notwendigen Daten, Informationen, Vorlagen und Unterlagen zur streng vertraulichen Behandlung zur Verfügung und benennt einen klaren, verbindlichen Ansprechpartner, der für die Agentur als alleiniger Entscheidungs- und Freigabeverantwortlicher gilt. Die Agentur ist berechtigt, sich auf dessen Erklärungen, Freigaben und Entscheidungen uneingeschränkt zu verlassen. Etwaige interne Unstimmigkeiten innerhalb des Unternehmens des Kunden fallen nicht in den Verantwortungsbereich der Agentur und berühren deren vertragliche Ansprüche nicht.

Der Kunde sichert der Agentur zu, zur Übergabe und Nutzung der Daten, Vorlagen und Unterlagen sowie der jeweiligen Rechte hieran berechtigt zu sein. Die rechtzeitige Bereitstellung dieser Materialien ist Voraussetzung für die fristgerechte Fertigstellung des Projekts. Wird das erforderliche Material nicht fristgerecht bereitgestellt, behält sich die Agentur das Recht vor, 80% der vereinbarten Vergütung in Rechnung zu stellen.

1.4 Der Kunde ist berechtigt, einmalig Änderungen, Überarbeitungen und Korrekturen („Korrekturschleifen“) am Entwurf zu verlangen, ohne dass hierfür eine zusätzliche Vergütung berechnet wird. Entsprechende Wünsche hat der Kunde genau zu bezeichnen und an die Agentur zu übermitteln. Die Parteien können im Angebot weitere vergütungsfreie Korrekturschleifen vereinbaren.

1.5 Verlangt der Kunde über Ziff. 1.4 hinausgehende Korrekturschleifen, ist die Agentur hierfür nach Ziff. 3.2 zusätzlich zu vergüten. Die Agentur wird den Kunden entsprechend vorab informieren.

 

2. Einräumung von Nutzungsrechten

2.1 Die Agentur überträgt dem Kunden die Rechte am vertragsgegenständlichen Werk in dem Umfang, in welchem dies zur eigenen Nutzung des Werks entsprechend des Vertragszwecks erforderlich ist. Das Recht zur Bearbeitung des Werks überträgt die Agentur dem Kunden insoweit, als dies zur Anpassung des Formats oder aus technischen Gründen notwendig ist. Diese Rechte werden jedoch erst nach vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung durch den Kunden übertragen.

2.2 Die Rechteübertragung nach Ziff. 2.1 ist aufschiebend bedingt durch die vollständige Zahlung der Vergütung gem. Ziff. 3.1. Bis zur vollständigen Bezahlung verbleiben sämtliche Nutzungsrechte bei der FLOW Innovations GmbH.

2.3 Der Kunde ist verpflichtet, auf die Urheberschaft der Agentur bei jeder Nutzung des vertragsgegenständlichen Werks in der jeweils branchenüblichen Art und Weise hinzuweisen. Wird das Werk im Internet genutzt, hat der Kunde einen Hyperlink auf die Website www.flow-in.com zu platzieren. Im Falle einer Nutzung der Werke vor vollständiger Bezahlung ohne vorherige Zustimmung der FLOW Innovations GmbH, behält sich die Agentur das Recht vor, Schadensersatzansprüche geltend zu machen.

2.4 Die Agentur behält sich das Recht vor, das vertragsgegenständliche Werk oder Abbildungen hiervon zu Referenz- und Promotionzwecken in allen Bereichen ihres Öffentlichkeitsauftritts (Website, Print, etc.) zu nutzen. Dies beinhaltet auch das Logo des Kundens. Bei Verstößen gegen die oben genannten Regelungen wird der Kunde für alle daraus resultierenden Schäden haftbar gemacht.

3. Vergütung und Zahlungsmodalitäten

3.1 Der Kunde hat für die Herstellung des Werks die in der Zusammenfassung enthaltene und mit der Auftragsbestätigung vereinbarte Vergütung zu entrichten.

3.2 Die Agentur kann für weitere Entwürfe, Änderungen, Korrekturschleifen etc. (Ziff.

1.5) jeweils eine zusätzliche Vergütung verlangen. Die Höhe der Vergütung richtet sich nach der aufzuwendenden Arbeitszeit und der jeweils geleisteten Disziplin. Für die aufgewandte Arbeitszeit wird die Agentur dem Kunden eine Rechnung vorlegen.

3.3 Der Kunde ist zur Anzahlung in Höhe von 40% der Vergütung verpflichtet. Die Anzahlung ist innerhalb von sieben Tagen nach Abschluss des Vertrages fällig. Weitere 40% werden nach Abnahme des Designs fällig. Die restliche Vergütung ist innerhalb von sieben Tagen nach Abnahme des Werks fällig. Die Parteien können eine von dieser Regelung abweichende Zahlungsweise vereinbaren. Diese ist in den Bestimmungen geregelt.

3.4 Zahlungen erfolgen ausschließlich per Firmenlastschrift (SEPA Lastschriftmandat). Mit Annahme des Angebots stimmt der Kunde der Lastschrift zu und stellt der Agentur alle dafür notwendigen Informationen zur Verfügung. Sollte die Zahlung per Firmenlastschrift nicht möglich sein, kann alternativ eine Zahlung per Überweisung erfolgen, wobei der vollständige Betrag (100%) im Voraus zu entrichten ist. Bei vollständiger Vorabzahlung gewährt die Agentur einen Skonto in Höhe von 4% auf den Gesamtbetrag.

3.5 Im Falle eines vorzeitigen Ausstiegs des Kunden oder der Agentur aus dem Vertrag ist die Agentur berechtigt, 80% des verbleibenden Gesamtvertragswerts als Entschädigung zu berechnen. Die Rechnung über den gesamten Restbetrag wird dann sofort fällig.

3.6 Sollte eine Rechnung 14 Tage nach Fälligkeit nicht beglichen sein, ist die Agentur berechtigt, die Arbeiten am Projekt unverzüglich einzustellen. Ungeachtet dessen bleibt der Anspruch der Agentur auf die vertraglich vereinbarte Vergütung für bereits erbrachte Leistungen bestehen.

3.7 Bei einer Rücklastschrift, sei es durch Widerruf oder Rückbuchung, wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 25 € erhoben. Die Agentur behält sich das Recht vor, den fälligen Betrag erneut einzuziehen.

4. Leistungszeit

4.1 Die Agentur ist zur Aufnahme der Arbeiten zur Herstellung des vertragsgegenständlichen Werks erst verpflichtet, sobald sie die vom Kunden zu leistende Anzahlung (Ziff. 3.3) erhalten hat, es sei denn, es ist etwas anderes zwischen den Parteien vereinbart.

4.2 Die Agentur übersendet die endgültige Version des Werks zur Abnahme spätestens zum Ablauf des in der Projektplanung vereinbarten Bearbeitungszeitraums an den Kunden. Bei Verzögerungen, welche die Agentur nicht zu vertreten hat, hat der Kunde eine angemessene Nachfrist einzuräumen.

4.3 Ist die Agentur zur Herstellung des Werks oder zur Vornahme von Korrekturschleifen auf die Mitwirkung des Kunden angewiesen, insbesondere auf die Lieferung von Material oder nach Ziff. 1.3 zur Verfügung zu stellenden Daten, Informationen, Vorlagen und Unterlagen, ist die Agentur zur Herstellung des Werks erst nach Vornahme der jeweiligen Mitwirkungshandlung verpflichtet. Die vereinbarte Leistungszeit FLOW Innovations GmbH verlängert sich entsprechend.

4.4 Wird während der Herstellung die Mitwirkung des Kunden notwendig, ist die Agentur berechtigt, die Herstellung um die Dauer des Zuwartens auf die ordnungsgemäße Vornahme der Mitwirkungshandlung zuzüglich einer angemessenen Nachfrist zu verlängern.

4.5 Der Kunde ist verpflichtet, innerhalb von zehn Werktagen nach Aufforderung durch die Agentur Feedback zu übermitteln. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Rückmeldung, wird die Agentur mit der Arbeit fortfahren, und die betreffende Korrekturschleife verfällt. Darüber hinaus behält sich die Agentur das Recht vor, zusätzlichen Aufwand, der durch die Verzögerung entsteht, gesondert in Rechnung zu stellen.

4.6 Sollte die Fertigstellung des Projekts oder der monatlichen Betreuung aufgrund fehlenden Feedbacks (länger als vier Wochen) nicht möglich sein, stellt die Agentur 100% der vereinbarten Vergütung in Rechnung. Der zusätzliche Aufwand für die Fertigstellung des Projekts wird separat berechnet. Kulanzhalber bieten wir an, 20 % des Projektvolumens als Gutschrift auszustellen, die für zukünftige Projekte oder Dienstleistungen bei uns genutzt werden kann.

5. Geheimhaltung

Die Agentur wird alle zu ihrer Kenntnis gelangenden Informationen über das Geschäft und den Betrieb des Kunden streng vertraulich behandeln und diese ausschließlich zum Zwecke der Vertragserfüllung nutzen. Dies gilt nicht für allgemeine, aus öffentlichen Quellen stammende Informationen, bei gesetzlicher oder hoheitlicher Verpflichtung zur Offenlegung, gegenüber zur beruflichen Verschwiegenheit verpflichteter Personen oder insoweit der Kunde der Weitergabe der Informationen zugestimmt hat.

6. Haftung

6.1 Die Agentur haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einem Verschulden der Agentur beruhen. Bei leicht fahrlässig verursachter Verletzung der Hauptpflichten des Vertrags (Ziff. 1.1) haftet die Agentur der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden. Für alle übrigen Schäden ist die Haftung der Agentur auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.

6.2 Die Agentur haftet nicht für Schäden, die auf eine mangelhafte Qualität des vom Kunden gelieferten Materials zurückzuführen sind. Gleiches gilt, wenn die vom Kunden gelieferten Materialien nicht unter Verstoß gegen geltendes Recht verwendet werden können.

6.3 Die Haftung der Agentur ist ausgeschlossen für solche zur Herstellung des Werks verwendeten Materialien wie Bilder, Texte, etc., die lediglich als Platzhalter oder zu Illustrationszwecken dienen, nicht aber von der Agentur selbst erstellt worden sind. Der Kunde ist selbst verantwortlich und verpflichtet, entsprechende Rechte an diesen Materialen einzuholen, wenn er diese nutzen möchte.

6.4 Die Agentur erbringt keine Rechtsdienstleistungen im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) und übernimmt keine rechtliche Prüfung oder Haftung für vom Kunden verwendete oder angeforderte Rechtstexte (wie z. B. Impressum, Datenschutzerklärung, AGB). Gleiches gilt für die rechtliche Bewertung und Ausgestaltung von Cookie-Bannern und Consent-Management-Lösungen. Die Agentur weist ausdrücklich darauf hin, dass sie keine Datenschutzbeauftragten stellt und keine rechtliche Beratung im Bereich Datenschutz übernimmt. Der Kunde ist für die rechtssichere Ausgestaltung dieser Inhalte und Systeme selbst verantwortlich und verpflichtet sich, bei Bedarf rechtlichen Rat einzuholen.

7. Kündigung

7.1 Beide Parteien haben das Recht, diesen Vertrag mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen zum Monatsende zu kündigen, sofern keine abweichenden Bedingungen im Angebot oder Vertrag festgelegt wurden. In den ersten drei Monaten der monatlichen Betreuung ist eine Kündigung ausgeschlossen, da in dieser Phase erheblicher strategischer und konzeptioneller Vorbereitungsaufwand durch die Agentur erfolgt.

7.2 Der Vertrag verlängert sich nach dem vereinbarten Leistungszeitraum immer wieder um jeweils 6 Monate. Sollte keine anderweitige Vereinbarung getroffen werden, erhöht sich die Vergütung bei jeder Verlängerung um 20% gegenüber der vorherigen Vertragsperiode.

7.3 Sollte der Kunde die Zahlung für die Einrichtungsgebühr (Ziff. 3.3) oder für Mehraufwand (Ziff. 3.5) nicht rechtzeitig leisten oder die in Ziff. 4.3 bzw. 4.4 bezeichneten Mitwirkungshandlungen nicht vornehmen, ist die Agentur berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen.

7.4 Rücklastschriften ohne vorherige Ankündigung stellen einen erheblichen Vertragsbruch dar. In diesem Fall ist die Agentur berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen und 80 % des verbleibenden Vertragsvolumens, abzüglich bereits geleisteter Zahlungen, als Schadensersatz in Rechnung zu stellen. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass der tatsächlich entstandene Schaden geringer ist.

7.5 Der Kunde ist verpflichtet, der Agentur während der gesamten Vertragslaufzeit uneingeschränkten Zugriff auf alle zur Leistungserbringung erforderlichen Konten und Systeme zu gewähren. Sollte der Zugriff ohne berechtigten Grund oder ohne vorherige Abstimmung entzogen werden, ist der Kunde verpflichtet, diesen innerhalb von 24 Stunden wiederherzustellen.

Erfolgt die Wiederherstellung nicht fristgerecht, steht der Agentur ein Sonderkündigungsrecht zu. In diesem Fall ist die Agentur berechtigt, 100 % des vertraglich vereinbarten Gesamtvolumens, abzüglich bereits geleisteter Zahlungen, sofort in Rechnung zu stellen.

7.6 Das Recht jeder Partei, bei Verletzung des Vertrages durch die andere Partei vom Vertrag zurückzutreten und Rückerstattung der bisher erbrachten Leistungsteile zu verlangen, bleibt von den Ziff. 7.1 bis 7.5 unberührt.

7.7 Kündigung und Rücktritt bedürfen der Schriftform.

8. Schlussbestimmungen

8.1 Im Zweifel gehen die Vereinbarungen zwischen den Parteien, die in der Auftragsbestätigung festgelegt sind, diesen AGB vor.

8.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtlich zulässiger Weise am nächsten kommt (Salvatorische Klausel).

8.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UNKaufrechts (CISG). Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Sitz der FLOW Innovations GmbH.

8.4 Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages, einschließlich dieser Klausel, bedürfen der Schriftform.

8.5 Die FLOW Innovations GmbH ist berechtigt, die AGB jederzeit zu ändern. Die jeweils aktuelle Version ist auf der Website der FLOW Innovations GmbH einsehbar. Änderungen werden dem Kunden schriftlich oder per E-Mail mitgeteilt. Widerspricht der Kunde den geänderten Bedingungen nicht innerhalb von 10 Werktagen nach Zugang der Mitteilung, gelten die Änderungen als angenommen. Der Kunde wird in der Mitteilung ausdrücklich auf sein Widerspruchsrecht und die Frist hingewiesen.

8.6 Mit jeder Verlängerung des Vertrags gelten automatisch die zum Zeitpunkt der Verlängerung aktuellen AGB der FLOW Innovations GmbH, ohne dass es einer gesonderten Mitteilung bedarf. Der Kunde erkennt an, dass er die Möglichkeit hat, die aktuellen AGB jederzeit einzusehen.

© FLOW Innovations GmbH - Stand: Januar 2025